Die Gesuchsgegnerin behauptet weiteres Einkommen des Gesuchstellers. Aufgrund der schriftlichen Auskunft seiner Eltern (KG-act. 26) steht fest, dass er von ihnen diverse kleinere Geldbeträge sowie Lebensmittel erhalten hat. Zudem stellen sie ihm ein Auto, welches im Eigentum des Vaters steht, gratis unter Übernahme aller Kosten zur Verfügung (KG-act. 26 sowie KGact. 30/12+13). Soweit die Gesuchstellerin die Aufrechnung dieser Beträge verlangt, übersieht sie, dass es sich bei den Lebensmitteln und dem Fahrzeug um Naturalleistungen handelt, welche die Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers für Prozesskosten nicht erhöhen.