Gemäss den im vorliegenden Verfahren eingereichten Lohnabrechnungen (KG-act. 1/9-12 und 30/4-9) erzielte der Gesuchsteller vom Februar bis Juni 2017 beim I.________ ein Einkommen von total 4'200.70 netto, mithin Fr. 840.00 netto pro Monat. Dieses Einkommen wird ihm - wie bereits erwähnt - vom Sozialhilfebetrag von Fr. 2'366.00 abgezogen, wobei ihm ein Freibetrag von rund 25 Prozent belassen wird (vgl. KG-act. 30/10, S. 5).