Von November 2016 bis April 2017 erhielt er nach einer weiteren Kürzung von Fr. 98.60 monatlich Fr. 2'267.40, bzw. im Februar 2017 Fr. 2'067.40 wegen einer zusätzlichen Kürzung infolge Einnahmen von Fr. 200.00. Ab Mai 2017 wurde ihm stattdessen das Erwerbseinkommen unter Belassung eines Freibetrags abgezogen, sodass er im Mai 2017 Fr. 1'694.85 und im Juni 2017 Fr. 1'410.80 von der Sozialbehörde erhielt.