{"Signatur": "SZ_KG_999", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-13", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_999_GPR-2017-12_2017-12-13.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "1f0ddf31036426321675814746f8a05a"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_999_GPR-2017-12_2017-12-13.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/GPR_2017_12_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2ac36614af48f0692c0fa9fd99c5942bce4346774c6215a714142405d74d20708f4e284252f03151bcb5de0460d0e2494ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2ac36614af48f0692c0fa9fd99c5942bce4346774c6215a714142405d74d20708f4e284252f03151bcb5de0460d0e2494ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=GPR_2017_12", "Checksum": "bf60825d77b24e4b716a8c291aefff36"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["GPR 2017 12"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Sonstiges 13.12.2017 GPR 2017 12"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Sonstiges"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  Sonstiges"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  Sonstiges"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Präsidial"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Prozesskostenvorschuss, evtl. unentgeltliche Rechtspflege | Massnahmen ZIvilrecht"}], "ScrapyJob": "446973/54/2069", "Zeit UTC": "22.01.2026 22:30:24", "Checksum": "5ca340af82d492135bf4c357d3e268a3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Kantonsgericht Sonstiges 13.12.2017 GPR 2017 12\nRegeste:\nProzesskostenvorschuss, evtl. unentgeltliche Rechtspflege | Massnahmen ZIvilrecht\n\n Kantonsgericht Schwyz\n\nVerfügung vom 13. Dezember 2017\nGPR 2017 12\n\nMitwirkend Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin.\n\nIn Sachen A.________,\nGesuchsteller,\nvertreten durch Rechtsanwalt B.________,\n\ngegen\n\nC.________,\nGesuchsgegnerin,\n\nbetreffend Prozesskostenvorschuss, evtl. unentgeltliche Rechtspflege\n(Gesuch vom 24. April 2017);-\n\nhat der Kantonsgerichtspräsident,\nKantonsgericht Schwyz 2\n\nnachdem sich ergeben und in Erwägung:\n\n1. Die Parteien ehelichten sich am 25. November 1999 vor dem Zivilstandsamt in Lachen SZ. Aus der Ehe ist die gemeinsame Tochter\nD.________, hervorgegangen. Das Kindesverhältnis des Gesuchstellers zum\ninzwischen mündigen Sohn der Gesuchsgegnerin E.________, wurde mittels\nAnerkennung hergestellt.\n\nAm 14. Februar 2011 machte die Gesuchsgegnerin die Ehescheidungsklage\nbeim Einzelrichter am Bezirksgericht March hängig. Mit Urteil vom 30. Dezember 2016 hat der Einzelrichter die Ehe der Parteien geschieden, Tochter\nD.________ unter die alleinige elterliche Obhut und Sorge der Gesuchsgegnerin gestellt, dem Gesuchsteller ein Besuchsrecht verweigert, die Weiterführung der Kindesbeistandschaft angeordnet, weder dem Kind noch einem\nder Parteien einen Unterhaltsbeitrag zugesprochen sowie das Güterrecht, die\nberufliche Vorsorge und die Prozesskosten geregelt. Gegen dieses Urteil erhoben der Gesuchsteller am 24. April 2017 beim Kantonsgericht Berufung und\ndie Gesuchsgegnerin am 31. Mai 2017 Anschlussberufung (KG-act. 1 und 8 in\nZK1 2017 20). Der Scheidungspunkt ist seit dem 31. Mai 2017 rechtskräftig\n(KG-act. 20 in ZK1 2017 20).\n\nMit separater Eingabe vom 24. April 2017 stellt der Gesuchsteller die folgenden Anträge betreffend Kostenvorschuss, eventualiter unentgeltliche Rechtspflege:\n\nI. Prozesskostenvorschuss-Begehren\n\n1. Es sei die Gesuchsgegnerin zu verpflichten, dem Gesuchsteller im\nkantonsgerichtlichen Berufungsverfahren gegen das Urteil des\nEinzelrichters March vom 30.12.2016 in ZEO 11 9 einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von CHF 8'000.00, evtl. wie viel, sowie\nim vorliegenden Massnahmenverfahren einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von CHF 5'000.00, evtl. wie viel, plus den allfälligen kantonsgerichtlichen Massnahmen-Verfahrenskosten-\nVorschuss zu bezahlen, bar und verrechnungsfrei mit allfälligen\nKantonsgericht Schwyz 3\n\nGegenforderungen der Gesuchsgegnerin, unter welchem rechtlichen Titel auch immer.\n\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin.\n\nII. Eventual-Armenrechtsgesuch\n\n1. Es sei dem Gesuchsteller im kantonsgerichtlichen Berufungsverfahren gegen das Urteil des Einzelrichters March vom 30.12.2016\nin ZEO 11 9 sowie im vorliegenden Massnahmenverfahren das\nArmenrecht (unentgeltliche Rechtspflege betr. Verfahrenskosten\nund unentgeltliche Rechtsvertretung) zu gewähren, und es sei dem\nGesuchsteller in der Person des Unterzeichnenden der unentgeltliche Rechtsbeistand zu bestellen.\n\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin, eventuell des Staates bzw. der Bezirksgerichtskasse March.\n\nDie Gesuchsgegnerin stellt mit Eingabe vom 5. Mai 2017 (KG-act. 7) folgende\nGegenanträge:\n\nI. Die Gesuchsanträge I und II sind abzulehnen.\n- das Prozesskosten-Begehren sei abzulehnen;\n- das Eventual-Armenrechtsgesuch sei abzulehnen;\nalles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchstellers.\n\nII. Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege\n\nHiermit stelle ich ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und\nbegründe es wie folgt: [....].\n\nBeide Parteien haben mehrmals repliziert, der Gesuchsteller mit Stellungnahmen I-III (KG-act. 11, 15, 24), die Gesuchsgegnerin mit Eingaben vom 31. Mai\n2017 (KG-act. 13), 26. Juni 2017 (KG-act. 17) und 21. Juli 2017 (KG-act. 31),\nwobei sie jeweils weitere Belege einreichten.\n\nMit Beweisverfügung vom 6. Juli 2017 wurden diverse Editionen durch den\nGesuchsteller und die Gesuchsgegnerin sowie je eine schriftliche Auskunft bei\nF.________ und G.________ (Eltern des Gesuchstellers) und H.________\n(Vermieter der Gesuchsgegnerin) eingeholt (KG-act. 19-23). Das Ergebnis der\nKantonsgericht Schwyz 4\n\nBeweiserhebungen wurde den Parteien mit Verfügung vom 14. August 2017\nzugestellt (KG-act. 32). Die Gesuchsgegnerin hat am 30. August 2017 (KGact. 33) und 4. September 2017 (KG-act. 35) Stellung genommen, der Gesuchsteller am 4. September 2017 (KG-act. 34). Beide Parteien haben wiederum mehrmals repliziert (KG-act. 37, 39, 41, 43, 45).\n\n"}