bb) Die Gesuchstellerin hält mit Hinweis auf Staehelin/Bopp und auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von E.________ (KG-act. 1/4) dafür, dass ein iure gestionis handelnder ausländischer Staat kein besonderer Schuldner mehr sei, sondern wie ein Privater behandelt werden müsse. Das Erfordernis der Binnenbeziehung widerspreche der allgemeinen Rechtsentwicklung und bevorzuge ausländische Staaten gegenüber inländischen öffent- Kantonsgericht Schwyz 6