Auf dem Verlustschein vom 7. Januar 2004 wird als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung indes angegeben: „Betrag der direkten Bundessteuer, Steuerjahr 2000 gemäss Zahlungsaufforderung, bzw. rechtskräftiger Veranlagung vom 18. Januar 2002“. Wie bereits erwähnt, betrifft die als Rechtsöffnungstitel eingereichte Verfügung Kantonsgericht Schwyz 10