1) als Rechtsöffnungstitel bezeichnet und dem Gesuch in Kopie beigelegt (Vi-act. KB 2). Ebenso wird im Zahlungsbefehl vom 11. November 2016 auf den Verlustschein vom 14. Oktober 2004 und in diesem auf die Verfügung vom 28. März 2003 verwiesen. Kantonsgericht Schwyz 11