5. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), an die C.________AG (1/R), an das Konkursamt March (1/R), an den Betreibungskreis Altendorf Lachen (1/R), an das Handelsregister des Kantons Schwyz (1/R) und an die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Die Gerichtsschreiberin Versand 28. März 2017 nsc