__ um Zustimmung zu einer Ratenzahlung nachgefragt, was dieser aber abgelehnt habe. Der zuständige Mitarbeiter habe dies im Geschäftsverwaltungssystem vermerkt. Kantonsgericht Schwyz 4 Gleichentags habe der Mitarbeiter auch gegenüber dem Gerichtsschreiber am Bezirksgericht March die Gewährung eines weiteren Zahlungsaufschubes verneint, was ebenfalls im Geschäftsverwaltungssystem vermerkt worden sei. Die Behauptungen der Beschwerdeführerin zu einer angeblichen Einigung seien damit widerlegt (KG-act. 5, S. 2 f.).