- dass die Beschwerde gegen schriftlich oder mündlich eröffnete Entscheide gemäss Art. 396 Abs. 1 StPO innert zehn Tagen schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen sind, nach Art. 385 Abs. 1 StPO in der Rechtsmittelschrift unter anderem anzugeben ist, welche Gründe Kantonsgericht Schwyz 3