4. Zufertigung an A.________ (1/R), den Betreibungskreis Altendorf Lachen (1/R) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtspräsident Versand 16. Mai 2017 rfl