5. Der Beschuldigte beantragt weiter eine Genugtuung in der Höhe von Fr. 1‘000.00. Dies begründete er im Wesentlichen damit, er sei aus allen Wolken gefallen, als er am 26. Oktober 2016 die Vorladung für die Einvernahme vom 9. November 2016 erhielt und habe schlaflose Nächte verbracht, weil er sich nicht vorstellen konnte, was ihm vorgeworfen werde. Zudem würde der Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern besonders schwer wiegen und unabhängig von einer Verurteilung den Ruf zerstören, sollte er einmal an die Öffentlichkeit gelangen (U-act. 15.1.002).