3. Zusammenfassend ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Die Staatsanwaltschaft ist indes gehalten, die neuen Vorwürfe (oben E. 2.a) und allfällige weitere Straftatbestände (oben E. 2.c) zu prüfen. Kantonsgericht Schwyz 5 Ausgangsgemäss sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO);- beschlossen: 1. Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, im Sinne der Erwägungen abgewiesen.