hh) Weiter führt der Beschwerdeführer aus, es sei geradezu merkwürdig, dass der Beschuldigte ausgerechnet in der fraglichen Nacht für den Bruder der Geschäftsführerin der G.________ GmbH einen Arbeitseinsatz gehabt haben soll und zufälligerweise auch keine Unterlagen zum Arbeitseinsatz vorhanden sein sollen. Auch sei es verdächtig, dass sich L.________ wieder ins selbe Milieu im Raum Y.________ begeben und sich so einer Gefährdung ausgesetzt habe. Es bestehe deshalb der dringende Verdacht, dass die G.________ GmbH und L.________ dem Beschuldigten ein Alibi zu verschaffen versuchen würden. Dieser Einwand ist unbegründet.