Anderseits ist zu beachten, dass H.________ zwar angab, der Einsatz des Beschuldigten habe bis 03:30 Uhr gedauert, er räumte aber auch ein, dass dies eine ungefähre Angabe sei, und dass der Einsatz auch bereits um 03:00 Uhr habe enden können (U- act. 10.0.10, Fragen 24 und 25). Der Beschuldigte sagte aus, er habe den Einsatz um ca. 02:45 Uhr in M.________ beendet (U-act. 10.0.07, Frage 23). L.________ gab zu Protokoll, der Beschuldigte habe in etwa um 03:15 Uhr in M.________ ausgeladen (U-act. 10.0.11, Frage 18).