10.0.03, Frage 11). Aus einer derart vagen Aussage einen Widerspruch zu anderen Aussagen und gestützt darauf den Verdacht, die weiteren Zeugen würden absichtlich falsch aussagen, abzuleiten, überzeugt nicht. Hinzu kommt, dass P.________ nicht angab, wo er seiner Meinung nach war, sondern seine Aussage sich darauf beschränkte, er habe „eher nicht“ in der F.________ Bar gearbeitet.