cc) Ferner bringt der Beschwerdeführer vor, es sei auffällig, dass sich N.________ nicht mehr habe erinnern können, wer mit ihm zusammen gearbeitet habe, trotzdem aber gewusst habe, wann der Beschuldigte seinen letzten Einsatz in der F.________ Bar gehabt habe. Auch diesbezüglich führt der Beschwerdeführer nicht aus, inwiefern dieser angebliche Widerspruch für die Frage, ob der Beschuldigte in der fraglichen Nacht im März 2013 in der F.________ Bar arbeitete, von Bedeutung sein soll. Dass sich N.________ nicht an alle seine Mitarbeiter erinnern konnte, dennoch aber wusste, dass der Beschuldigte am 31. Dezember 2012 zum letzten Mal in der F.________