Bar arbeitete von Relevanz sein sollte. Im Übrigen übersieht der Beschwerdeführer, dass der Beschuldigte auf diesen Widerspruch hingewiesen wurde und nachvollziehbar zu Protokoll gab, dass die Sache mit dem Joint damals friedlich abgelaufen sei, und dass er demzufolge mit dem Beschwerdeführer noch nie eine Auseinandersetzung gehabt habe, weshalb er ausgesagt habe, dass er noch nie ein Problem mit ihm gehabt habe (U-act. 10.0.07, Frage 116).