25. November 2016 die Lohnabrechnung für den Monat März 2013 ein (U- act. 8.1.10, S. 9 und U-act. 8.1.11). Aus den Aussagen von H.________ wird nicht klar, ob für den Einsatz in der fraglichen Nacht nun eine detaillierte Stundenabrechnung erstellt wurde oder nicht. Aufgrund dessen, dass er sich bereit erklärte, die vorhandenen Unterlagen herauszugeben und daraufhin lediglich die Lohnabrechnung für den Monat März 2013 einreichte, ist davon auszugehen, dass er keine weiteren Unterlagen auffinden konnte.