10.0.10, Fragen 35 und 36). Anderseits meinte er, es bestünden genaue Abrechnungen betreffend die Arbeitszeit des Beschuldigten (U-act. 10.0.10, Frage 40). Auf Nachfrage, ob er alle Arbeitszeitabrechnungen des Beschuldigten für den Monat März 2013 inkl. Spesen, Arbeitsweg, Einsatzzeit, Lohnabrechnungen und Aufträge zusammenstellen könne, gab er an, nachzuschauen, was er habe, und es der Polizei zukommen zu lassen (U-act. 10.0.10, Frage 56). In der Folge reichte er am Kantonsgericht Schwyz 15