Dann seien sie ins AC.________ in das Lokal „S.________“ gefahren. Danach seien sie nach AB.________ gefahren und in die „T.________“ gegangen. Anschliessend seien sie noch im „U.________“ in AB.________ gewesen, ehe ihn der Beschuldigte um ca. 03:15 Uhr wieder bei der Tankstelle in M.________ ausgeladen habe (U-act. 10.0.11, Frage 18). Er sei sich sicher, dass der Beschuldigte an diesem Abend bei ihm gewesen sei (U- act. 10.0.11, Frage 21).