10.0.10, Fragen 24 und 25). Für den besagten Personenschutzauftrag sei keine Rechnung gestellt worden. Es habe sich um L.________ gehandelt, dies sei der Bruder einer Partnerin der Firma. Den Personenschutz habe man zwei bis drei Mal gemacht, aber nie eine Rechnung gestellt (U-act. 10.0.10, Fragen 25 und 26). Es sei zeitlich unmöglich, dass der Beschuldigte dem Beschwerdeführer am 24. März 2013, um ca. 01:30 Uhr, in der F.________ Bar den Arm gebrochen habe (U- act. 10.0.10, Frage 32). Der Beschuldigte erhalte einen Monatslohn und werde daher nie separat für einen Einsatz bezahlt (U-act. 10.0.10, Frage 35). Es könne nicht sein, dass L.________ von der G.______