ge 16). Er habe vom Vorfall in der Nacht vom 23. März 2013 auf den 24. März 2013 nichts mitbekommen (U-act. 10.0.09, Frage 17). Der Beschuldigte habe irgendwann im Jahr 2012 das letzte Mal bei ihm gearbeitet (U-act. 10.0.09, Frage 19). Allfällige Unterlagen befänden sich beim Buchhalter, sofern es welche gebe (U-act. 10.0.09, Fragen 121 und 124).