e) Am 8. November 2016 sagte der Beschuldigte aus, er habe in der Nacht vom 23. März 2013 auf den 24. März 2013 einen Personenschutzauftrag im Raum Y.________ ausgeführt (U-act. 10.0.07, Frage 12). Bei der ersten Einvernahme sei er sich nicht sicher gewesen, weil es lange her gewesen sei; er habe sich daher geirrt und angegeben, er sei an einer Observation gewesen (U-act. 10.0.07, Frage 13). Er habe L.________ fast ein Jahr lang jeden zweiten Tag im Auftrag der G.________ GmbH beschützt (U-act. 10.0.07, Fragen 14, 15 und 24). Am 23. März 2013, um 22:00 Uhr habe er L.________ bei der Migrostankstelle in M.________ abgeholt.