act. 10.0.06), die alle sinngemäss zu Protokoll gaben, den Vorfall nicht gesehen zu haben und nicht mehr zu wissen, ob sie den Beschuldigten in der besagten Nacht in der F.________ Bar gesehen hätten (U-act. 10.0.04, Fragen 17 und 24; U-act. 10.0.05, Fragen 14, 23 und 51; U-act. 10.0.06, Fragen 16, 26, 28 und 43). K.________ und J.________ sagten aus, sie hätten den Beschwerdeführer vor der Bar gesehen und er habe über Schmerzen im Arm geklagt (U-act. 10.0.05, Fragen 14, 34, 35, 43, 46 und 60; U-act. 10.0.06, Fragen 19, 21 und 22). J.________ gab zudem an, für den Beschwerdeführer ein Taxi gerufen zu haben, das ihn ins Spital gebracht habe (U-act.