__ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 20. Januar 2017 rechtzeitig Beschwerde beim Kantonsgericht als obere kantonale Aufsichtsbehörde (KG-act. 1; Vi-act. E.8). Sinngemäss beantragte sie in Aufhebung der angefochtenen Verfügung die Aufhebung der Konkursandrohung bzw. des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Höfe.