4. Zufertigung an A.________ (1/R), B.________ (1/R), Kanton Schwyz (1/ES), das Bezirksgericht Einsiedeln (1/A sowie 1/R nach definitiver Erledigung unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Der Gerichtsschreiber Versand 4. April 2017 rfl