3. Zufertigung an die Beschuldigte (1/R), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) sowie unter Rückgabe der Akten an die Vorinstanz (1/R) und die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Der Gerichtsschreiber Versand 24. Januar 2018 sl