an sich für den Beschuldigten ebenso wenig, wie das Vorhaben der Staatsanwaltschaft, eine Person rechtshilfeweise in Deutschland zu befragen. Indes wird die Staatsanwaltschaft, sollte sich der Deliktsbetrag von momentan verdächtigen Fr. 1‘500.00 erheblich erhöhen oder sich entgegen ihren Erwartungen weitere Ermittlungen aufdrängen, möglicherweise auf ihren Entscheid zurückkommen müssen, zumal um die Waffengleichheit gegenüber den beanwalteten Strafanzeigeerstattern herzustellen, die als Privatkläger mitwirken wollen.