tatbestände deutschem Recht ähnlich seien und er aufgrund seines jahrelangen Aufenthalts in der Schweiz mit dem hiesigen Rechtssystem grundsätzlich vertraut sei. Dass das Verfahren bezüglich seines Ausländerstatus in der Schweiz sowie seiner Berufszulassung in Deutschland Folgen haben könnte, verkompliziert das Strafverfahren bzw. die Strafsache in rechtlicher Hinsicht Kantonsgericht Schwyz 6