feln. Er habe an diesem Tag einen harmlosen Chat mit einer Kollegin geführt. Seine Ehefrau habe diesen Chat auf einem anderen Gerät heimlich mitgelesen und sich unvermittelt in die Kommunikation eingeschaltet, sodass ihre Nachrichten bei der Kollegin als solche des Beschwerdeführers angezeigt worden seien. Die Ehefrau habe die Kollegin mehrfach wüst beschimpft, u.a. mit „Hure“, und letztere sei zunächst davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer ihr diese Nachrichten geschickt habe.