am 31. August 2016 Strafanzeige erhob, hätte aufgrund dieser Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer ebenfalls kein Strafverfahren eröffnet werden dürfen. Demzufolge verbietet sich eine diesbezügliche Auferlegung der Kosten an den Beschwerdeführer. Kantonsgericht Schwyz 8