Die Persönlichkeitsrechte werden durch Angriffe auf die physische und die psychische Integrität verletzt, wie zum Beispiel durch ein Verhalten, das andere terrorisiert und verängstigt und diese in ihrem seelischen Wohlbefinden gefährdet bzw. erheblich stört. Es kann allerdings nicht jede noch so geringfügige Beeinträchtigung der Persönlichkeit als rechtlich relevante Verletzung verstanden werden.