Eine Kostenauflage an einen nicht verurteilten Beschuldigten wegen zivilrechtlich schuldhaften Verhaltens kann sich beispielsweise auf Art. 28 ZGB stützen (Urteil des Bundesgerichts 6B_990/2013 vom 10. Juni 2014, E. 1.2). Wer in Kantonsgericht Schwyz 5