Die Strafverfolgungsbehörde reichte am 9. Januar 2018 eine Beschwerdevernehmlassung mit dem Antrag auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde ins Recht (KG-act. 5), woraufhin sich der Beschwerdeführer am 15. Januar 2018 erneut vernehmen liess (KG-act. 7). Kantonsgericht Schwyz 4