4. Der Unterzeichnete sei als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers für das vorliegende Beschwerdeverfahren zu entschädigen; eventualiter sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung in der Person des Unterzeichneten zu gewähren. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates, eventuell der Vorinstanz.