Infolgedessen stellte die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren gegen A.________ wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher einfacher Körperverletzung/Tätlichkeiten sowie Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht im Zeitraum zwischen dem Jahr 2008 bis zum 31. August 2016 mit Verfügung vom 12. Dezember 2017 ein (angefochtene Verfügung, Dispositiv-Ziff. 1). Die Verfahrenskosten von Kantonsgericht Schwyz 3