1. a) A.________ wurde verdächtigt, gegenüber seiner Ehefrau D.________ seit 2008 bis zum 31. August 2016 in Arth und Goldau alle zwei bis drei Monate körperliche Gewalt ausgeübt und ihr in dieser Zeit wiederholt gedroht zu haben. Zudem wurde er verdächtigt, seine Kinder E.________ und F.________, als sie ungefähr fünf Monate alt waren, mit einem Stock auf das Gesäss geschlagen und, als sie ungefähr zwei Jahre alt waren, Ohrfeigen gegeben sowie seine Tochter G.________ im Juni 2016 zweimal mit einer Fliegenklatsche auf das Gesäss geschlagen zu haben (angefochtene Verfügung, E. 1 f.).