3. Im Übrigen wären die Beschwerden auch abzuweisen. Kantonsgericht Schwyz 4 a) Den Staatsanwaltschaften ist es selbst nach dem Grundsatz "in dubio pro duriore" lediglich bei einer unklaren Beweislage untersagt, der Beweiswürdigung des Gerichts vorzugreifen (BGer 6B_507/2017 vom 8. September 2017 E. 3.2.3). Auf eine Anklageerhebung kann verzichtet werden, wenn eine Verurteilung unter Einbezug der gesamten Umstände als von vornherein unwahrscheinlich erscheint (BGE 143 IV 241 E. 2.2.2).