Dagegen erhob A.________ am 14. Dezember 2017 rechtzeitig separate Beschwerden, mit den Anträgen, die angefochtenen Einstellungen aufzuheben, die Wildhüter anzuklagen und diese unter Wahrung seiner Teilnahmerechte bezüglich der Vorwürfe des falschen Zeugnisses (Art. 307 StGB) und der Verleumdung (Art. 174 StGB), eventuell weiterer Tatbestände einzuvernehmen. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten und verzichtete auf Gegenbemerkungen (je KG-act. 5). Die Wildhüter beantworteten die Beschwerden am 2. Februar 2018 (je KG-act. 9), worauf der Beschwerdeführer nochmals kurz Stellung nahm (je KG-act. 11). Kantonsgericht