- dass der Gesuchsgegner mit Beschwerde vom 15. Dezember 2017 diese Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz beim Kantonsgericht anficht (KG-act. 1), ihm mit Verfügung vom 19. Dezember 2017 eine Frist zur Verbesserung innert Rechtsmittelfrist angesetzt worden ist (KG-act. 4), und der Gesuchsgegner am 21. Dezember 2017 eine "Verbesserung" einreicht (KG-act. 6);