nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass der Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz mit Verfügung vom 4. Dezember 2017 dem B.________ in der Betreibung Nr. xx des Betreibungsamts Schwyz (Zahlungsbefehl vom 21. Dezember 2016) die definitive Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 3'057.80 nebst Zins zu 5 % seit 4. Januar 2017 erteilte;