5. Zufertigung an die Beschwerdeführerin (1/R), die amtlichen Verteidigungen (je 2/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (2/R, mit den Akten) und die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) sowie nach definitiver Erledigung an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtspräsident Der Gerichtsschreiber Versand 9. Juli 2018 kau