_ von dem Beschuldigten schriftlich unter Androhung der Betreibung und einer Strafanzeige bis zum 15. November 2012 Fr. 143‘445.70 zurück (U-act. 8.1.05). In der Untersuchung verlangt sie die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person und macht zivilrechtlich die geforderten Fr. 143‘445.70 zuzüglich Zins geltend (U-act. 8.1.09). Mit Verfügung vom 20. November 2017 stellte die kantonale Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen die Beschuldigten folgendermassen ein: