1. Die kantonale Staatsanwaltschaft führt wegen Betrugs etc. gegen C.________ und E.________ aufgrund von Strafanzeigen der IV-Stelle Schwyz und der A.________ vom 26. Oktober 2012 eine Strafuntersuchung (U-act. 8.1.01). Während die IV-Stelle – rechtskräftig geschützt durch das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz (U-act. 8.1.03 f.) – die Rückerstattung der zu Unrecht erbrachten Leistung verfügte, forderte die A.________ von dem Beschuldigten schriftlich unter Androhung der Betreibung und einer Strafanzeige bis zum 15. November 2012 Fr. 143‘445.70 zurück (U-act. 8.1.05).