10.0.1, Frage 8) kein Salär bezogen habe (KG-act. 1, S. 10 f.). Die kantonale Staatsanwaltschaft führte zwar aus, dass der Beschwerdegegner in der Strafanzeige einen Betrug i.S.v. Art. 146 StGB bezüglich des Anstellungsverhältnisses des Beschwerdegegners 1 geltend macht (KG-act. 1/1, E. 1.3.8). Es finden sich aber in der angefochtenen Verfügung keine Erwägungen, weshalb die kantonale Staatsanwaltschaft das Strafverfahren hinsichtlich dieses Sachverhaltes i.S.v. Art. 319 lit. a/b StPO einstellte Kantonsgericht Schwyz 21 (vgl. KG-act. 1/1, E. 5 und 7). Den Anforderungen an die Begründung ist somit nicht genüge getan.