und 15; U-act. 8.1.01, S. 4; U-act. 8.1.35, S. 1; U-act. 3.1.014, S. 5; U-act. 3.1.05, S. 3). Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, weil dieser Investor bereits innert kürzerer Zeit teilweise wieder desinvestiert habe (KG-act. 1, S. 11 und 15; U-act. 8.1.01, S. 4; U-act. 8.1.29, S. 1). Der Beschwerdegegner 2 bestreitet jeglichen Vorwurf, dass er den Beschwerdeführer über die Existenz eines Seed Investors getäuscht habe. Vielmehr sei der besagte Investor seiner Meinung nach ein Seed Investor gewesen (U-act. 10.1.02, Frage 36). Die Jahresberichte für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 der H.________ AG bezeichnen zudem den besagten Investor als Seed Investor (U-act.