BEK 2016 185 vom 13. April 2017, E. 3). In Zweifelsfällen sachverhalts- sowie beweismässiger und vor allem rechtlicher Art hat eine Anklage und gerichtliche Beurteilung zu erfolgen, sofern der Fall nicht mit Strafbefehl erledigt werden kann. Eine Überweisung an das Gericht ist insbesondere dann zu verfügen, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Falls sich die Wahrscheinlichkeiten eines Freispruchs oder einer Verurteilung in etwa die Waage halten, drängt sich in der Regel, insbesondere bei schweren Delikten, Kantonsgericht Schwyz 16