Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilkläger zu beteiligen (Art. 118 Abs. 1 StPO). In Bezug auf das rechtlich geschützte Interesse kommt es darauf an, ob die Privatklägerschaft sich nur im Zivilpunkt oder nur im Strafpunkt oder in beiden Bereichen am Verfahren beteiligt. Wenn sie sich in beiden Punkten am Verfahren beteiligt, dann kann sie den Entscheid sowohl im Schuld-, Zivil- als auch Entschädigungs- und Kostenpunkt anfechten (Riklin, Kommentar zur StPO, 2. A., 2014, N 2 zu Art. 382 StPO). Der Erklärung der Beteiligung am Strafverfahren gleichgestellt ist nach Art. 118 Abs. 2 StPO der Strafantrag.