Veruntreuung und Betrug. Der vorliegende Fall weise lediglich einen minimalen Bezug zum Kanton Zug auf und das schwerste Delikt sei im Kanton Schwyz begangen worden (U-act. 13.0.01). Mit Verfügung vom 25. Juni 2015 übernahm die kantonale Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung (U-act. 13.1.02). B. Mit Verfügung vom 16. November 2017 stellte die kantonale Staatsanwaltschaft die Strafverfahren SUB 2015 353/354 wie folgt ein (KG-act. 1/1):